AGB für Privatkunden
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AGB für den Stationären Handel
Download PDF Privatkunden AGB bei Bestellung vor Ort
Geschäftsbedingungen des Holzhandels für Privatkunden
(Verbraucher i.S. des § 13 BGB)
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR PRIVATKUNDEN
1. Zahlungsverfahren, Lieferung
(1) Es ist grundsätzlich bar und ohne Abzug (Skonto, Rabatt usw.) zu bezahlen.
(2) Nehmen Käufer und Verkäufer an einem SEPA Basis-Lastschriftverfahren teil, so genügt es, wenn die Vorabinformation (Prenotification) zu Lastschriftbetrag und Fälligkeitstag dem Käu-fer im Falle einer ersten oder einmaligen Lastschrift fünf Tage und bei einer wiederkehrenden Lastschrift zwei Tage vor der Fälligkeit zugeht.
(3) Liefer- und Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten. Es fallen bei der Versendung sowohl im Inland als auch ins Ausland Versandkosten an, die der Käufer ebenfalls zu tragen hat und die den ausgehängten Frachtkostenbestimmungen entnommen wer-den können. Sofern nicht abweichend vereinbart, erfolgt die Lieferung beim Käufer frei Bordsteinkante.
2. Gewährleistung
(1) Der Verkäufer haftet für Sach- oder Rechtsmängel gelieferter Artikel nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesonde-re §§ 434 ff. BGB. Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelan-sprüche richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Der Käufer hat dem Verkäufer die Sache zum Zweck der Nach-erfüllung zur Verfügung zu stellen.
3. Produktbeschaffenheit
Holz ist ein Naturprodukt; seine naturgegebenen Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Ins-besondere hat der Käufer seine biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Die Bandbreite von natürlichen Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschieden innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz und stellt keinen Reklamations- oder Haftungsgrund dar. Fachgerechter Rat ist einzuholen.
4. Haftungsbeschränkung
(1) Nach den gesetzlichen Bestimmungen haftet der Verkäufer uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arg-list beruhen. Darüber hinaus haftet der Verkäufer uneinge-schränkt für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden ge-setzlichen Vorschriften, wie dem Produkthaftungsgesetz, umfasst werden sowie im Fall der Übernahme von Garantien.
(2) Für solche Schäden, die nicht von Ziffer 4 Abs. 1 erfasst werden und die durch einfache oder leichte Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet der Verkäufer, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung von Vertragspflichten betrifft, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig ver-trauen darf (sog. Kardinalpflichten). Dabei beschränkt sich die Haftung des Verkäufers auf die vertragstypischen vorhersehbaren Schäden.
(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
5. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
6. Individuelle Anfertigung
(1) Für Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstel-lung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Käufer erfolgt oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Käufers zugeschnitten sind („Individualfertigung“), gelten die Bestimmungen dieses Paragraphen.
(2) Der Käufer wird den Verkäufer bei der
Erstellung der Individualfertigung unter-stützen, sofern Mitwirkungsleistungen des Käufers für die Erstel-lung erforderlich sind (z. B. Maße, Farb- oder Materialwahl oder Angaben zum Verwendungszweck oder Einbauort). Kommt der Käufer seinen Pflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, so ist der Verkäufer nach einer angemessenen Fristsetzung berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die dem Käufer obliegenden Handlungen an dessen Stelle und auf dessen Kosten vorzunehmen oder die Erfüllung zu verweigern, sofern der Verkäufer bei der Fristsetzung auf diese Folge hingewiesen hat. Weiterführende Ansprüche des Verkäufers im Falle des Verzuges des Käufers bleiben unberührt.
(3) Sofern der Käufer Entwürfe, Vorlagen oder Muster (zusam-menfassend „Entwürfe“) zur Spezifikation der Individualfertigung überlässt, steht er dafür ein, dass der Verkäufer den Entwurf ohne die Verletzung von Drittrechten (z. B. gewerbliche Schutzrechte) zur Erstellung der Individualfertigung nutzen kann und die ent-standene Individualfertigung keine Drittrechte verletzt, die auf den Entwurf zurückgehen. Hat der Verkäufer Zweifel an der Dritt-rechtsfreiheit wird er den Käufer unverzüglich informieren.
(4) Die Gewährleistungsrechte des Käufers erstrecken sich nicht auf Mängel an der Individualfertigung, die auf die Entwürfe und/oder Konstruktionsangaben des Käufers zurückgehen, sofern der Verkäufer im Vorab auf erkennbare Risiken hingewiesen hat.
(5) Der Verkäufer behält sich vor, soweit erforderlich, sich mit den örtlichen Gegebenheiten beim Käufer vertraut zu machen, bevor er mit der Fertigung beginnt. Der Käufer wird dem Verkäufer und/oder dessen Erfüllungsgehilfen den Zugang auf Anfrage er-möglichen.
(6) Verlangt der Käufer eine Änderung an der Individualfertigung, unterbreitet der Verkäufer ein Nachtragsangebot, aus dem sich ergibt, welche Kosten die Änderungswünsche des Käufers verur-sachen und welche Auswirkungen sie auf die Erstellung und Ferti-gungszeit haben werden. Nimmt der Käufer das Nachtragsangebot an, ändert sich die Vergütung, Ausführung und Fertigungszeit im dort genannten Umfang. Kommt keine Nachtragsvereinbarung zwischen den Parteien zustande, wird der Verkäufer die Individu-alfertigung entsprechend der (ursprünglichen) Vereinbarung ausführen. Verzögerungen bei der Individualfertigung, die durch das Änderungsverlangen des Käufers entstehen (z.B. durch die Erstellung des Nachtragsangebotes), hat der Verkäufer nicht zu vertreten. Die vereinbarten Fristen verlängern sich angemessen zugunsten des Verkäufers unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung und Abstimmung über das Änderungsverlangen des Käu-fers.
(7) Der Verkäufer ist berechtigt, (a) eine angemessene Vorauszah-lung zu verlangen und (b) die Planung und/oder Ausführung der Individualfertigung ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.
7. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Aus-schluss des UN-Kaufrechts. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Käufer als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unbe-rührt.
(2) Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung dieser AGB. Abweichende Bedingungen des Käufers ak-zeptieren wir nicht. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.
(3) Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder bereit noch ver-pflichtet.
© Gesamtverband Deutscher Holzhandel e.V. / Stand: Januar 2022 /.