Die „Deutsche Sägeindustrie und Holzindustrie“ informiert über Dachlatten:
Dachlatten sind Bauprodukte, die den Anforderungen der EU-Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO) sowie den Technischen Baubestimmungen unterliegen. Als Bauschnittholz mit tragender Funktion müssen sie nach DIN EN 14081-1 mit einem CE-Zeichen versehen sein.
Die CE-Kennzeichnung erfolgt auf Grundlage der EN 14081-1, in der die Anforderungen zur Festigkeitssortierung und die Produktkennzeichnung geregelt sind. Die deutsche Sortiernorm DIN 4074-1 erfüllt alle Regeln zur Festigkeitssortierung nach EN 14081-1 und ist somit weiterhin für die visuelle Sortierung von Schnittholz anwendbar.
Mit freundlicher Zustimmung der DeSH
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